Naturkundliche Vereinigung Langenhagen e.V.
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Sandgrube Engelbostel - ältestes Schutzgebiet der NVL

Schutzgebiet EngelbostelEine stillgelegte Sandgrube erwacht zu neuem Leben.

Stillgelegte Sandgruben eignen sich vorzüglich zur unauffälligen Abfallentsorgung und Endlagerung von Schutt und Müll. Weitaus sinnvoller und nachhaltiger ist ihre Renaturierung und die weitere Nutzung als Rückzugsgebiete (»Biotope zweiter Hand«) für Pflanzen und Tiere innerhalb unserer monotonen, reliefarmen Agrar- und Industrielandschaft. Dieses Verfahren konnte in einer ehemaligen Sandgrube bei Engelbostel verwirklicht werden.

Ehemals von Verfüllung und Vernichtung von Laichplätzen geschützter Amphibien bedroht, wurde die Grube durch zahlreiche arbeitsintensive Maßnahmen vor Ort (Anlage von 9 Teichen, Schutzzäunen, Neubepflanzungen u.vm.) und den durch mehrere großzügige Spenden ermöglichten Ankauf des Geländes durch die NVL und den BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) als Biotop ausgewiesen und gesichert. Für die Renaturierungsmaßnahmen hat die NVL den Umweltpreis der Stadt Langenhagen erhalten.

Schon nach kurzer Zeit wurden bereits fünf Arten von Amphibien (darunter die bundesweit gefährdeten Kreuz- und Knoblauchkröten), 72 Insektenarten, mehr als 50 verschiedene Pflanzen und 23 verschiedene Pilze festgestellt. Immer noch kommen neue Beobachtungen und Erfahrungen hinzu, z.B. die starken Variationen in der Besiedlung der Amphibienteiche und das unerwartete Auftreten und Verschwinden seltener Pflanzenarten.

Jedes Jahr werden zwei Pflegeeinsätze zum Erhalt durchgeführt. An diesen Aktionen waren in den vergangenen Jahren auch mehrfach Schulklassen aus Langenhagen beteiligt.

Shutzgebiet Engelbostel heuteDie anfängliche Steuerung der Entwicklung des Schutzgebietes nach menschlichen Vorstellungen ist mit den Jahren durch ein sanft begleitetes »Sich-selbst-über-lassen« (natürliche Sukzession) abgelöst worden.
Die notwendigen Pflegemaß-nahmen beschränken sich heute auf den Erhalt der Teiche, den Kampf gegen das Überwuchern und den Erhalt der Schutzzäune.

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